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Die regelmäßige Wartung von Abwasserhebeanlagen ist in der Norm DIN EN 12056, Teil 4, Abschnitt 8 (Inspektion und Wartung) zwingend vorgeschrieben.
Auch Ihre Hausratversicherung und Ihre Wohngebäudeversicherung werden sich bei einem Schadenfall aufgrund eines Anlagenausfalls daher über die von Ihnen beauftragte Wartung bei einer
Fachfirma erkundigen.
Unabhängig von den rechtlich bindenden Vorschriften bei Hebeanlagen erfordern technisch hochwertige Produkte mit beweglichen elektromechanischen Bauteilen zur Sicherstellung
Ihrer Funktionstüchtigkeit grundsätzlich eine regelmässige Wartung durch qualifiziertes Fachpersonal.
Wie bei Ihrem Auto ist auch bei Ihrer Abwasseranlage eine regelmäßige Wartung notwendig, um die Funktionssicherheit Ihrer Anlage zu gewährleisten und damit möglichen Beeinträchtigungen
bei Ihrer Abwasserentsorgung und möglichen Folgeschäden schon im Vorfeld begegnen zu können.
Sie werden feststellen, regelmässige Wartung gibt Ihnen Sicherheit und am Ende sparen Sie Geld!
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot eines Wartungsvertrages!
Sprechen Sie uns an!
Vorteile der Wartung
Die kontinuierliche Wartung Ihrer Abwasseranlage bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Vorbeugung kostenintensiver Reparaturen
- Lange Lebensdauer der Anlage
- Hohe Betriebssicherheit, geringe Ausfallrate
- Verminderung des Risikos von Folgeschäden bei Anlagenausfall
- Hoher Wirkungsgrad der Anlage
Wer billig wartet, wartet teuer
Achten Sie beim Abschluss eines Wartungsvertrages oder bei der Beauftragung einer Einmalwartung also darauf, dass die Mindestarbeiten gemäss der DIN EN ausgeführt werden.
Ein einfaches Säubern der Anlage, kombiniert mit einer oberflächlichen Funktionsprüfung, ist zwar preiswert, reicht aber keinesfalls aus (und ist somit seinen Preis doch
nicht wert)!
Neben dem Teil der Wartungsleistung, der die Funktion Ihrer Anlage garantiert, ist für Sie insbesondere die elektrotechnische Sicherheit Ihrer Anlage wichtig
(Personensicherheit)!
Unser Leistungsverzeichnis bzgl. der Wartung zeigt Ihnen, dass wir intensiv insbesondere den elektrotechnischen Teil Ihrer Anlage begutachten und messen (Motor etc.).
DIN EN 12056 / Teil 4
“8 Inspektion und Wartung
8.1 Inspektion
Abwasserhebeanlagen sollten monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtung von mindestens
zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit geprüft werden.
8.2 Wartung
Die Anlage muss regelmässig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden.
Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als
- 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben;
- 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern;
- 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern.
Bei der Wartung sind im einzelnen folgende Arbeiten auszuführen:
a) Prüfen der Verbindungsstellen auf Dichtheit durch Absuchen des Umfeldes von Anlagen und Armaturen;
b) Betätigen der Schieber, Prüfen auf leichten Gang und Dichtheit, gegebenenfalls nachstellen und einfetten;
c) Öffnen und Reinigen des Rückflussverhinderers; Kontrolle von Sitz und Kugel/Klappe; Funktionsprüfung;
d) Reinigen der Fördereinrichtung und des unmittelbar angeschlossenen Leitungsbereiches;
Prüfen des Laufrades und der Lagerung
e) Ölstandsprüfung, erforderlichenfalls nachfüllen oder Ölwechsel (wenn Ölkammer vorhanden);
f) Innenreinigung des Behälters (bei Bedarf bzw. nach speziellen Erfordernissen);
g) Visuelle Kontrolle des elektrischen Teils der Anlage;
h) Visuelle Kontrolle des Zustandes des Sammelbehälters;
i) Alle zwei Jahre Anlage mit Wasser durchspülen.
Nach Erledigung der Wartungsarbeiten ist die Anlage nach Durchführung eines Probelaufs wieder in Betrieb zu nehmen.
Über die Wartung ist ein Protokoll anzufertigen mit Angabe aller durchgeführten Arbeiten und der wesentlichen Daten.
Soweit Mängel festgestellt werden, die nicht behoben werden können, sind diese dem Anlagenbetreiber von dem die Wartung durchführenden Fachkundigen sofort schriftlich
gegen Quittung zu melden.